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Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2020

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Das Bundeskabinett hat am 05.01.2022 den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2020 beschlossen.

Dieser Bericht ist nach § 25 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII jährlich bis zum 31.12. vorzulegen. In diesen Bericht fließen die Berichte der Unfallversicherungsträger sowie der Arbeitsschutzbehörden der Länder ein. Der Bericht zeigt als Fortschreibung des Vorjahres die Veränderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf.

Im Berichtsjahr 2020 war die Corona-Pandemie prägend, die im Bericht enthaltenen Daten sind dadurch nur sehr eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Um das Coronavirus SARS-CoV-2 zu bekämpfen und die Ausbreitung zu verhindern waren von den Arbeitsschutzakteur*innen wirksame und koordinierte Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und zur Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes in allen Lebensbereichen erforderlich. Die einzelnen Aktivitäten der Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger zur Bewältigung der Pandemie werden im diesjährigen Bericht vorgestellt. Weiterhin sind in dem Bericht wie in jedem Jahr die Daten zur Erwerbstätigkeit, zum Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehen und zu Renten und Arbeitsunfähigkeit zu finden.

Bei einer weiterhin leicht gestiegenen Bevölkerungszahl (82,2 Mio.; +0,4 Mio.) ist die Zahl der Erwerbstätigen mit 41,6 Millionen etwas niedriger als im Vorjahr (-0,8 Mio.). Weiter gestiegen ist die Teilzeitquote, die nun insgesamt bei 30,0 % liegt, aber weiterhin sehr ungleich auf die Geschlechter verteilt ist (Frauen 49,6 %; Männer 12,0 %).

Pandemiebedingt war das Jahr 2020 von Kurzarbeit und vorrübergehenden Betriebsschließungen geprägt. Das spiegelt sich deutlich in den Unfallzahlen wider, da die Erwerbstätigen weniger Zeit an ihren Arbeitsplätzen oder auf den Wegen dorthin verbracht haben. Das hat das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung stark beeinflusst. Im Jahr 2020 haben sich 12,3 % weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle (2020: 822.588; 2019: 937.456) und 18,0 % weniger meldepflichtige Wegeunfälle (2020: 154.817; 2019: 188.827) ereignet. Die Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter für die meldepflichtigen Arbeitsunfälle liegt damit bei 19,4. Auch die Zahlen für die tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle sind um etwa ein Fünftel niedriger als im Vorjahr. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich infolge der langanhaltenden Schulschließungen auch beim Schülerunfallgeschehen.

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien sowie für Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit in ähnlichem Maße einer Infektionsgefahr ausgesetzt sind, ist eine Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit möglich. Dies schlägt sich deutlich in den Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (111.055; +30,9 %) und den Anerkennungen (39.551; +93,7 %) nieder. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung, wenn man auf die Zahlen der Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) schaut, die mit 33.595 (2019: 1.898) Anzeigen und 18.959 (2019: 782) Anerkennungen um ein Vielfaches höher sind als im Vorjahr. Bei den „Todesfällen Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit“ ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen (2.393; -188), wobei der Anteil an durch asbesthaltige Stäube verursachten Todesfällen weiterhin sehr hoch ist (64,6 %). Bei den Arbeitsunfähigkeitsdaten ist die durchschnittliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit mit 13,8 Tagen deutlich höher als im Vorjahr (12,0). Diese Kennzahl steigt mit dem Lebensalter deutlich an: Während Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 20 Jahren im Schnitt 6 Tage pro Arbeitsunfähigkeitsfall erkrankt sind, sind es bei den über 65-Jährigen 27 Tage pro Fall. Die Schätzung der volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit liegt mit 87 Milliarden € Produktionsausfallkosten und 144 Milliarden € Ausfall an Bruttowertschöpfung etwa auf Vorjahresniveau.

In dem gemeinsamen Jahrestätigkeitsbericht der Arbeitsschutzbehörden der Länder wurde u. a. angeführt, dass zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Betrieben, die Aufsichtsdienste gestärkt werden müssen und die Zahl der Betriebsbesichtigungen nach gemeinsamen Standards zu erhöhen sind.

Wie den Grafiken zu entnehmen ist, wurden auch 2020 die meisten meldepflichtigen Arbeitsunfälle mit 58 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeitern im Baugewerbe verzeichnet. Damit Bauen in Zukunft für alle Beteiligten noch sicherer wird, werden in der MuP-Group schon in der Planungsphase die Arbeitsabläufe und Verfahren nicht nur hinsichtlich ihrer fachlichen und technischen Eignung durchleuchtet, sondern gleich von Anfang hinsichtlich der notwendigen Schutzmaßnahmen und Abläufe durchgeplant. Engineering for a better tomorrow!

Mitteilung

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/suga-bericht-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Nachfolgende Abbildungen sind dem aktuellen Bericht für 2020 entnommen:

Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollarbeiterzahlen und Arbeitsstunden sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es in einzelnen Bereichen zu deutlichen Veränderungen.

1.Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) fusioniert. Die hier dargestellten Zahlen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden ab dem Jahr 1973 rückwirkend angepasst.

2 Im Jahr 2019 einschließlich 84 Fälle aus den Jahren 2000 bis 2005, die erst nach Abschluss von Strafprozessen aufgenommen werden konnten.

Durch eine geänderte Erfassung der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollarbeiterzahlen und Arbeitsstunden sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es in einzelnen Bereichen zu deutlichen Veränderungen.