NACHRICHTEN

Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie in der Praxis

Mit der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) im Jahr 2000 wurde seitens des Europäischen Parlaments die zentrale und verbindliche Rechtsgrundlage für die moderne Wasserpolitik innerhalb der EU geschaffen. Seit 2002 wurde die EG – Wasserrahmenrichtlinie (EG –  WRRL) durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und ergänzende Richtlinien zum Schutze der Kompartimente Grundwasser und Fließgewässer über die Grundwasserverordnung (GrwV) und Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sukzessive in nationales Recht überführt. Im Hinblick auf natürliche Gewässer schreibt die EG – Wasserrahmenrichtlinie als Ziel einen „guten oder sehr guten ökologischen wie chemischen Zustand“ vor, der in allen Mitgliedsstaaten spätestens bis zum Jahr 2027 für alle Oberflächengewässer herzustellen und zu erhalten ist. Zusätzlich definiert die EG – WRRL ein Verschlechterungsverbot des bestehenden ökologischen und chemischen Zustands für alle Gewässer.

Insbesondere bei Projekten in der Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerbewirtschaftung und Bauwasserhaltung stellt die Einleitung des anfallenden Wassers in einen Wasserkörper einen fundamentalen Baustein der Planung, Konzeption und Umsetzung dar. Voraussetzung für die Einleitung in natürliche Fließgewässer wie Bäche, Flüsse oder Ströme stellt dessen Vereinbarkeit mit dem in der EG – WRRL fest verankerten Verschlechterungsverbots des ökologischen und chemischen Zustands dar. Im Rahmen eines Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren – schematisch visualisiert in Abbildung 1 – eine Bewertung der Vereinbarkeit Ihres geplanten Vorhabens zur Einleitung mit den Bestimmungen des Verschlechterungsgebots für kurz- bis langfristige Zeiträume. Für die Zukunft ist abzusehen, dass zahlreiche Städte und Kommunen ihre Vorgaben massiv verschärfen werden und bereits bei geringen Einleitmengen im Verhältnis zum prognostizierten Gesamtdurchfluss die Forderung nach einem wasserrechtlichen Fachbeitrag besteht.

Wir als MuP begleiten Sie beim wasserrechtlichen Fachbeitrag und stehen Ihnen mit kompetenter Beratung beiseite. Durch unsere über 30 – jährige Expertise in den Themenbereichen Schadstoffsanierung, Grundwassermodellierung als auch der Erstellung von hydrogeologischen und hydrologischen Gutachten freut sich die M&P Ingenieurgesellschaft in Zukunft auch in dieser Fragestellung Ihr kompetenter Ansprechpartner zu sein.