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Insekten schützen – Vielfalt bewahren

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Aufgrund des dramatischen Rückgangs bei den für uns und unsere Ökosysteme so unverzichtbare Insekten hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums am 10.02.2021 ein Gesetz zum Schutz der Insekten auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz soll zahlreiche Neuregelungen zum Schutz der Insekten im Bundesnaturschutzgesetz zur Folge haben.

Im Insektenschutzgesetz sind nachfolgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Lebensräume von Insekten wie Trockenmauern, Steinriegel, Streuobstwiesen und extensiv genutzte Wiesen werden künftig als Biotope gesetzlich geschützt.
  • In Schutzgebieten sollen bestimmte Einsatzformen von Pflanzenschutzmitteln (Bioziden) mit nachteiligen Auswirkungen für Insekten grundsätzlich verboten werden. Auch an Gewässerrändern gilt zukünftig ein Einsatzverbot für Pestizide. Der Einsatz des umstrittenen Glyphosats wird zunächst stark eingeschränkt und ab Ende 2023 ganz verboten.
  • Künstliche Lichtquellen locken nachtaktive Insekten an und führen zu deren Sterben. Um dem entgegenzuwirken soll die Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungen in Schutzgebieten grundsätzlich verboten werden und per Rechtsverordnung der Betrieb von Himmelsstrahlern stark eingeschränkt werden. Zusätzlich können Grenzwerte für Lichtemissionen festgelegt werden.
  • Der Einsatz von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume soll in Zukunft durch Verordnungen beschränkt oder verboten werden können.

Bundesumweltministerin Schulze führt aus, dass der Mensch ohne Insekten nicht leben könne. Allein für eine künstliche Bestäubung von Obstpflanzen müsste man Unsummen aufbringen sollten Insekten als Bestäuber wegfallen. Aus diesem Grund läge es im Interesse Aller, das Insektensterben zu stoppen. Obgleich die Maßnahmen zum Insektenschutz bei Landwirten vielfach kritisch gesehen würden sorgen diejenigen, die Insekten schützen dafür, dass Landwirtschaft auch morgen noch möglich ist. Ergänzend sind Belohnungen für Landwirte, die auf den Einsatz von Insektiziden verzichten verfügbar.

Flankiert wird das Insektenschutzgesetz von dem Aktionsprogramm Insektenschutz des BMU.

Informationsquelle: www.bmu.de/insektenschutz/

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