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VDI 2552, Blatt 10 – Building Information Modeling AIA und BAP

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VDI 2552, Blatt 10 – Building Information Modeling AIA und BAP

Building Information Modeling (kurz: BIM) beschreibt eine Arbeitsmethode zur Erstellung, Verwaltung und Nutzung von Informationen im Bereich der Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken.

Die Beschreibung des technisch-fachlichen Informationsbedarfs basiert auf zunehmend standardisierten Vorgehensweisen und erfolgt in Form von Auftraggeber-Informations-Anforderungen (kurz: AIA).

Der BIM-Abwicklungsplan (kurz: BAP) beschreibt in der weiteren, gemeinschaftlichen Bearbeitung eines Projektes die hierfür notwendigen Konventionen, Prozesse und Regeln.

Zu den AIA und BAP wurde mit Veröffentlichung der VDI Richtlinie 2552, Blatt 10 im Februar 2021 ein Leitfaden zur Erstellung der genannten Dokumente herausgegeben. Die VDI 2552, Blatt 10 basiert auf Blatt 1:2020-07 Building Information Modeling (Grundlagen) und Blatt 2:2018-06 Building Information Modeling (Begriffe). Hierbei beschreibt Blatt 1 der VDI 2552 die Grundsätze der BIM-Methodik, die in AIA und BAP reflektiert sein sollten:

  • wertschöpfend
  • gemeinschaftlich
  • datenzentrisch
  • standardisiert

AIA und BAP stehen in einem engen Zusammenhang. So spezifiziert der Auftraggeber im Rahmen einer Ausschreibung mit den AIA die funktionalen Anforderungen, die Qualität der zu liefernden Informationen und Daten und die Anforderungen an die Projektabwicklung. Der Bieter nimmt diese Anforderungen aus der Struktur der AIA auf, was der späteren Struktur eines BAP entspricht. Dies wird häufig als vorvertraglicher BAP bezeichnet. Nach Auftragsvergabe wird das weitere Vorgehen abgestimmt und im BAP dokumentiert und ggf. laufend fortgeschrieben.

Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA)

Die AIA beschreiben die Anforderungen des Auftraggebers an die Informationslieferungen des Auftragnehmers zur Erreichung der definierten BIM-Ziele und -Anwendungsfälle. AIA dienen weiterhin den potenziellen Auftragnehmern dazu, den Aufwand der Daten- und Informationserstellung und ‑verwaltung im Rahmen ihrer Angebotslegung angemessen kalkulieren und einplanen zu können.

Den AIA liegen mehrere fundamentale Prinzipien zu Grunde. Hierzu zählen z. B.

  • die Beschreibung der Qualität von Informationen anhand von Umfang, Detailtiefe, Struktur und Format und,
  • dass die AIA immer projektbezogen sind und einen Teil von Vergabe und Angebotsaufforderung bilden.

Bei mehreren Auftragnehmern und/oder Gewerken sind die AIA durch den Auftraggeber zu einem kohärenten Ganzen zu koordinieren und zusammenzufügen.

Die VDI 2552, Blatt 10 beschreibt die Inhalte und Strukturen der AIA, die sich als am praktikabelsten etablierten haben, folgendermaßen:

  • Einleitung mit einer kurzen Beschreibung des Projektes mit Angabe der Ziele und Erwartungen des Auftraggebers. Hier können Angaben zur Struktur der Angebotslegung und mitgeltende Dokumente benannt werden.
  • Rahmenbedingungen mit kurzer Benennung der wichtigsten Standards und Richtlinien
  • Glossar mit projektbezogener, BIM-spezifischer Terminologie
  • Diese dienen der Information aller Beteiligten, nennt mitgeltende Unterlagen und beschreibt das Projekt, die Projektgegebenheiten und den zeitlichen Rahmen des Projektes.
  • Definition der übergeordneten Projektziele als Grundlage für die Anforderungen des Auftraggebers und Identifizierung der projektrelevanten BIM-Ziele
  • Benennung der Organisation, Rollen und Eignungskriterien, um einen reibungslosen Daten- und Informationsaustausch zu gewährleisten. Hierzu werden Verantwortlichkeiten festgeschrieben und die dafür notwendigen Ressourcen abgefragt. Auch die evtl. notwendigen Qualifikationen sind in Form von z. B. Zertifikaten zu belegen. Ggf. ist zusätzlicher Schulungsbedarf zu identifizieren und zu organisieren.
  • Die Prozesse des Daten- und Informationsmanagements sind anhand von konkreten Meilensteinen zu implementieren.
  • Die einzusetzende Technologie (Hard- und Software) ist zu benennen, wobei die grundsätzliche Methodenfreiheit und Herstellerneutralität zu wahren ist. Die Implementierung der Common Data Environment (kurz: CDE, Gemeinsame Datenumgebung) ist zu spezifizieren. Müssen entsprechende Lizenzen erworben werden, ist dies in der AIA ebenfalls zu benennen.
  • Anforderungen an Datenqualität und -umfang sind zu beschreiben und die Datensicherheit ist zu gewährleisten.

Die VDI 2552, Blatt 10 empfiehlt eine projektspezifische Methodik zu Erstellung von AIA in Form von Fragen- und Checklisten, die nach Leistungsphasen unterteilt sind. So ist es wichtig, zu Beginn der Erstellung der AIA die wichtigsten Meilensteine der Leistungsphasen eines Projektes zu erfassen und auf einem Zeitstrahl zu markieren. Über- und Unterspezifikationen sind zu vermeiden, da diese zu finanziellem Mehraufwand bzw. einer ungenügenden Informationsgenauigkeit führen können.

Die AIA beschreiben, welche Informationen der Aufraggeber bekommen möchte. Der Weg dorthin ist dem Auftragnehmer im Sinne der Methodenfreiheit freigestellt, sofern es keine anderweitigen vertraglichen Regelungen gibt.

BIM-Abwicklungsplan (BAP)

Der BAP dokumentiert die nach Vertragsschluss gemeinsam von der Auftragnehmerseite erarbeitete und mit dem Auftraggeber abgestimmte Vorgehensweise zur Lieferung von Informationen und Daten und zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten AIA.

Die VDI Richtlinie 2552, Blatt 10 beschreibt die nachfolgenden Strukturen eines BAP als hilfreich:

  • In der Einleitung sind die Vorgaben und Rahmenbedingungen der AIA zu überprüfen und zu konkretisieren.
  • Auch die projektspezifische Einleitung und die Projektziele der AIA (vgl. Punkt 4 und 5 der AIA) sind zu prüfen und ggf. zu konkretisieren.
  • Im Bereich der Verantwortlichkeiten sind Ansprechpartner konkret zu benennen und eine Vertretungsfunktion ist zu etablieren.
  • Prozessbeschreibungen zum Daten- und Informationsmanagement, zur Planungskoordination, Qualitätssicherung, der Datensicherheit und die Festlegung der BIM-Anwendungsfälle sind ebenfalls im BAP zu regeln.
  • Darüber hinaus ist genau zu beschreiben, wie die technische Implementierung der CDE umgesetzt wird und inwiefern Software und Lizenzen benötigt werden.

Insgesamt folgt der BAP folgender Methodik:

  • Aufgreifen der Struktur der AIA
  • Beteiligung aller relevanten Projektpartner
  • Nutzung von BAP-Vorlagen zur Vereinfachung des Erstellungsaufwandes
  • Durchführung von Testläufen, um Schnittstellenprobleme zu identifizieren.

Tabelle 1: Beispiel für den Zusammenhang von übergeordneten Projektzielen, BIM-Zielen und deren BIM-Anwendungsfällen

Zur Website des VDI: https://www.vdi.de/richtlinien/details/vdi-2552-blatt-10-building-information-modeling-auftraggeber-informations-anforderungen-aia-und-bim-abwicklungsplaene-bap

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