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Das Wärmeplanungsgesetz ist da – seecon unterstützt Kommunen

Am 1.1.2024 ist unter dem zugegebenermaßen sperrigen Namen „Gesetz für die Wärmeplanung und die Dekarbonisierung der Wärmenetze“ ein echter Meilenstein für den Klimaschutz in Kraft getreten, gemeinsam mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen. Zusammen schaffen sie die Grundlage für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045.

Aktuell arbeiten die Bundesländer an Landesgesetzgebungen, um die Zuständigkeit für die Umsetzung an die Kommunen zu übertragen. Der nunmehr verpflichtende individuelle kommunale Wärmeplan schafft dabei Sicherheit für alle, die eine Mietwohnung suchen, ein Haus bauen oder ihr Unternehmen erfolgreich in die klimaneutrale Zukunft führen möchten. Ob ein Standort an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann oder ob ein anderer nachhaltiger Energieträger gefunden werden muss, wird dank Wärmeplan transparent kommuniziert.

Eine besonders elegante Lösung zur Bereitstellung klimaneutraler Fernwärme haben die seecon Ingenieure gemeinsam mit der Gemeinde Wustermark erdacht. Ein dort entstehendes Rechenzentrum wird so viel Abwärme liefern, dass die Gemeinde flächendeckend mit Fernwärme versorgt werden könnte – neben der Klimafreundlichkeit würden damit für Bürger und Unternehmen in Zukunft die Energiekosten vergleichsweise gering ausfallen. Die Ergebnisse der von seecon durchgeführten Vorstudie wurden bereits im Sommer im Rahmen einer Bürgerveranstaltung präsentiert und stießen auf reges Interesse. Eine weitere Infoveranstaltung für Interessierte fand im Januar statt. Projektleiter Mark Ludwig von den seecon Ingenieuren stand den Bürgern Rede und Antwort. Damit ab 2026 mit der Realisierung begonnen werden kann, wird im nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.

Seit November 2022 wird die kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert – auch beim Beantragen der Fördermittel unterstützen die seecon Ingenieure die Landkreise und Kommunen.

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