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Eröffnungsbilanz Klimaschutz

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Am 11.01.2022 hat Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck die Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vorgelegt, um aufzuzeigen wo Deutschland bei den Klimazielen in den verschiedenen Sektoren, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Netzausbau steht. Die Eröffnungsbilanz zeigt, wie weit der Klimaschutz hinter den Erwartungen liegt. Deutschland startet mit einem drastischen Rückstand, die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Dadurch werden die Klimaziele 2022 und 2023 verfehlt. Durch erhöhte Anstrengungen soll der Rückstand wettgemacht werden. Dafür muss die Geschwindigkeit der Emissionsminderungen verdreifacht und deutlich mehr in weniger Zeit getan werden.

Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 80 % gesteigert werden und 2045 will Deutschland klimaneutral werden. Die prioritären Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen würden jetzt „aufs Gleis gesetzt“ – ein erstes Klimaschutz-Paket komme bis Ende April, ein zweites im Sommer. Ziel des Klimaschutz-Sofortprogramms sei es, alle Sektoren auf den Zielpfad zu bringen und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann. Alle dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen sollen bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Damit dies gelinge, werde die Bundesregierung die Erstellung und Umsetzung des Programms konsequent vorantreiben. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck machte deutlich: „Das alles ist eine Mammut-Aufgabe. Und es wird einige Jahre dauern, bis wir die Erfolge sehen werden. Aber das, was wir jetzt machen, legt die Grundlage dafür, Klimaschutz und Wohlstand zusammenzubringen.“ Durch die aktuellen Entwicklungen in Russland und der Ukraine bekommt dieses Thema noch einmal eine neue Dynamik.

Zu den Sofortmaßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitnah vorlegen wird, gehören unter anderem:

EEG-Novelle: Um die 80% erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 erreichen zu können, will die Regierung die Ausschreibungsmengen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhöhen. Die technologiespezifischen Mengen würden anwachsend ausgestaltet – von Anfang an von einem sehr ambitionierten Niveau ausgehend. Der Bruttostromverbrauch in der Mitte des Korridors aus dem Koalitionsvertrag (680 bis 750 TWh) beträgt 715 TWh. Dabei soll der Grundsatz verankert werden, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.

Solarenergie: Durch das Solarbeschleunigungspaket will die Regierung die Solarenergie entfesseln. Das Solarbeschleunigungspaket werde ein breites Bündel an Einzelmaßnahmen beinhalten, um die Solarenergie deutlich voranzubringen. Hierzu zählten u. a. eine Verbesserung beim Mieterstrom, die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien. Zudem soll gesetzlich das neue Ziel umgesetzt werden, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie zu nutzen sind. Bei gewerblichen Neubauten werde Solarenergie verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel.

Windenergie: Es sollen kurzfristig Flächenpotenziale für Wind an Land erschlossen und der Ausbauprozess mit einem Wind-an-Land- Gesetz beschleunigt werden. Die Regierung will die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren reduzieren und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit des Windausbaus mit militärischen Interessen umsetzen. Hier sind große Flächenpotenziale vorhanden. Im Bereich von Funknavigation und Drehfunkfeuer sind 4 bis 5 GW zusätzliche Leistung möglich. Im Bereich militärischer Belange liegt das Potenzial bei 3 bis 4 GW Leistung. Zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie werden mit dem Wind-an-Land-Gesetz reserviert, der Windenergieausbau soll mit dem Artenschutz versöhnt und die Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren geschaffen werden.

Das Diagramm zeigt den Einbruch 2021 und den ansteigenden Zubau zur Einhaltung der Klimaziele.

Auch in diesem Diagramm wird deutlich, dass der derzeitige Ausbau nicht ausreicht, um die Ziele zu erreichen.

Senkung des Strompreises: Es wird die Grundlage für mehr erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen geschaffen. Der Strom soll vor allem im Vergleich zu fossilen Energieträgern günstiger werden. Die Regierung will Wärmepumpen und E-Mobilität attraktiver machen und die Sektorkopplung voranbringen. Die EEG-Umlage soll ab 2023 über den Bundeshaushalt finanziert werden, um Verbraucher bei den Stromkosten zu entlasten.

Durch Abschaffung der EEG-Umlage werden die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz überführt, das soll der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage geben.

Klimaschutzverträge mit der Industrie: Die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie werden geschaffen. Die Industrie benötigt einen verlässlichen Förder- und Investitionsrahmen für den Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren. Dadurch wird sich die Wirtschaftlichkeit klimaneutraler Produktionsverfahren früher einstellen und die Kosten werden für die Unternehmen planbarer.

Wärmestrategie: Der Bundeswirtschaftsminister strebt für den Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren einen sehr hohen Anteil der erneuerbaren Energien an: Bis 2030 sollen 50% der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Die Energieeffizienz wird dabei als zweite Säule angesehen, daher will die Regierung für das optimale Zusammenspiel beider Instrumente eine neue Gebäudestrategie „Klimaneutralität“ erarbeiten. Der Klimaschutz im Gebäude wird von der Regierung entscheidend voranbracht und es wird sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung sowie die Dekarbonisierung und den Ausbau der Wärmenetze eingesetzt. Dafür wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unmittelbar nach der beihilferechtlichen Genehmigung in Kraft gesetzt und ihre Finanzierung aufgestockt.

Gebäudestandards und -förderung: Zusammen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird mit einer zügigen Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine verlässliche Planungsgrundlage für Investitionen geschaffen, um Neubauten und Gebäudesanierungen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 zu bringen mit einer Ausrichtung auf deutlich reduzierten Energiebedarf. Damit wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 % Erneuerbarer Energien betrieben wird. Damit sollen Fehlinvestitionen verhindert werden, die nicht mit den Klimazielen vereinbar sind. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude werde parallel zügig angepasst; sie soll die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes flankieren und bis 2025 den Markt durch effiziente Anreize an diese Schritte heranführen.

Wasserstoffstrategie: Die bestehenden Maßnahmen zum Markthochlauf der Wasserstofftechnologie werden angepasst, um die Produktion an grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen zu verdoppeln. Die Nationale Wasserstoffstrategie soll noch in diesem Jahr überarbeitet und zusätzliche Förderprogramme auf den Weg gebracht werden.

Durch den Minister Habeck wurde am 11.01.2022 betont, dass dies nur eine erste Auswahl der geplanten Projekte gewesen sei. Derzeit werde geprüft, welche weiteren Maßnahmen schnell auf den Weg gebracht werden könnten. Zudem sollen weitere Maßnahmen aus anderen Ressorts und Sektoren in das Sofortprogramm einfließen, das in den kommenden Monaten in engem Schulterschluss innerhalb der Bundesregierung erarbeitet wird.

Die MuP Group hilft mit im Rahmen des „Engineering for a Better Tomorrow“, die Einhaltung der Klimaziele zu erreichen. Durch M&P GO.BLUE.NOW wird gemeinsam mit Kunden und Partnern die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° verfolgt.

Links zu Quellen:

https://mup-group.com/mull-und-partner-gesellschaften/#gobluenow

Mitteilung

Eröffnungsbilanz Klimaschutz (bmwi.de)