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Erstbewertung von Altstandorten in Schleswig-Holstein

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Erstbewertung von Altstandorten in Schleswig-Holstein

Zu den Altstandorten zählen ehemalige Gewerbegrundstücke sowie sonstige Grundstücke, auf denen umweltrelevante Stoffe eingesetzt worden sind, so dass eine schädliche Bodenveränderung nicht auszuschließen ist oder sonstige Gefahren für den einzelnen und die Allgemeinheit hervorgerufen werden können.

Altstandorte wurden in Schleswig-Holstein bereits seit 1986 zunächst auf der Grundlage von Erlassen durch die Kreise und kreisfreien Städte erfasst. Seit 1999 bzw. 2002 regeln das Bundes-Bodenschutzgesetz sowie das Landesbodenschutz- und Altlastengesetz die Erfassung und deren Ausführung. Um eine landesweit einheitliche Erfassung zu gewährleisten, entwickelte das heutige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eine standardisierte Vorgehensweise für die Erhebung und Erstbewertung von Altstandorten, die mit der Veröffentlichung des Altlasten-Leitfadens Schleswig-Holstein Erfassung 2003 erstmals verbindlich eingeführt wurde und seither kontinuierlich weiter entwickelt wird.

Für die systematische historische Erhebung von Altstandorten wurden primär historische Adressbücher und Gewerbemeldedaten hinsichtlich altlastrelevanter Branchennennungen ausgewertet. Als Ergebnis der digitalen Datenaufnahme liegt ein Adressenpool aller potentiellen Altstandorte vor, dieser wird in einer landesweit einheitlichen Datenbank verwaltet. Um aus den ermittelten Flächen die tatsächlich altlastrelevanten Altstandorte gemäß § 2 BBodSchG und § 3 BBodSchV herauszufiltern, ist eine Erstbewertung nach festgelegten Vorgaben erforderlich.

Die Leistungen zur Erstbewertung werden im Auftrag der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte von Sachverständigen nach §18 BBodSchG, Sachgebiet 1 durchgeführt. Auch der Standort Hamburg der Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH ist regelmäßig mit der Erstbewertung von Altstandorten befasst. Hierbei wird zur Verifizierung der Nutzungsgeschichte des Standorts jeweils eine Bauaktenauswertung durchgeführt und bei Bedarf durch weitere Recherchen, Ortstermine und Zeitzeugenbefragungen ergänzt. Im Abschluss erfolgt die Klassifizierung des Standorts. Die Klassifizierung wird nach festgelegten Bewertungskriterien durchgeführt, denen jeweils eine Standardpunktzahl zugeordnet ist. Je nach Punktzahl wird der Standort entweder in das Altlastenkataster überführt oder in das Archiv überführt.

Der detaillierte Verfahrensablauf ist auf der Homepage des LLUR Schleswig-Holstein beschrieben: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/altlasten/erfassungAltstandorte.html

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Photo by Jonathan Borba on Unsplash

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