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In-situ-Beprobung mittels Rasterfeld-Methode

Foto 1 Rasterfeldbeprobung 1

Bei vielen Bauvorhaben stellt die umwelt- und abfallrechtliche Verwertbarkeit des anfallenden Bodenaushubes unsere Kunden vor immer wiederkehrende Herausforderungen. Als Gutachter-Büro sind wir daran interessiert, unsere Kunden dabei zu unterstützen, die Baustellenlogistik und den Ablauf der Baumaßnahme zeitoptimiert und kostengünstig vorzubereiten. So können wertvolle Ressourcen geschont werden.

Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, den bei einem Bauvorhaben zu erwartenden Bodenaushub schon im Vorfeld durch Rasterfeldbeprobungen, einer Form der In-situ-Beprobungs-Methode, zu untersuchen.

Baggerschürfe ermöglichen hierbei größere Gelände-Aufschlüsse als Rammkernsondierungen, da mehr Material zur Probenahme zur Verfügung steht, wodurch eine repräsentative Materialcharakterisierung erfolgen kann.

Zur Planung einer Rasterfeldbeprobung wird aus der Größe des Baufeldes und der finalen Aushubtiefe die Gesamtmenge des Aushubmaterials ermittelt. Dann erfolgt die Einteilung des Baufeldes in ein Raster. Die Rasterfelder sollten eine sinnvolle Größe haben: Sofern aus der Nutzungshistorie keine Verunreinigung des Baufelds hervorgeht, ist eine Menge von max. 250 m³ pro Feld überschaubar. Die Felder sollten einen Tiefenmeter und die entsprechenden Kantenlängen aufweisen.

Vorteilhaft für die Kunden ist auch der absehbare zeitliche Rahmen bis zum Vorliegen der Ergebnisse, da die Laborbearbeitungszeiten im Vorfeld erfragt und mit eingerechnet werden.

Die Durchführung einer Rasterfeldbeprobung erfolgt, indem das Baufeld vor Ort in dauerhaft gekennzeichnete Rasterfelder unterteilt wird. In jedem Rasterfeld werden ein bis zwei Baggerschürfe gelegt. Je Tiefenmeter wird die erforderliche Anzahl von Mischproben zusammengestellt und ins Labor gegeben. Die Dokumentation erfolgt durch aussagekräftige Fotos des Aushubmaterials und der Schürfe. Unverzichtbar hierfür sind eine Messlatte, vorbereitete Beschilderungen und die entsprechenden Probenahmeprotokolle.

Foto 2 Rasterfeldbeprobung 1

Es ist darauf zu achten, dass das Bodenmaterial meterweise ausgehoben und zur Probenahme seitlich des Schurfs gelagert wird. Bei der Wiederverschließung der Schurfgruben muss das Material in der ursprünglichen Reihenfolge zurückgebaggert werden, damit eine Verschleppung von Verunreinigungen vermieden wird.

Eine Rasterfeldbeprobung ist für ein Bauvorhaben sinnvoll, wenn das zu untersuchende Gelände für diese Art der Untersuchung geeignet ist. Dies ist zutreffend, …

  • wenn mit einer großen Menge an Bodenaushub in kurzer Zeit zu rechnen ist
  • wenn das auszuhebende Bodenmaterial zu großen Teilen aus anthropogenen Auffüllungen besteht
  • wenn das Baufeld eine Vornutzungshistorie hat, z.B. innerstädtisch oder in einem (ehemaligen) Industriegebiet liegt und dadurch gewisse Verunreinigungen zu erwarten sind, aber keine Altlast vorliegt
  • wenn ein abfallrechtlicher Nachweis für das Aushubmaterial benötigt wird, weil es nicht auf der Baustelle zur Geländemodellierung verwendet werden kann. Dieser Fall tritt ein, wenn es z. B. geotechnisch oder verwertungsrechtlich ungeeignet oder schlicht zu viel ist, oder wenn der Bodenaushub baustellenlogistisch aus Mangel an Platz oder aufgrund der Bauzeit nicht vor dem Abtransport auf der Baustelle als Haufwerk gelagert werden kann.

Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Durchführung von Rasterfeldbeprobungen sämtliche rechtlichen Grundlagen, dazu zählen z. B. die folgenden Gesetze, Verordnungen und Regelungen:

  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • BBodSchV
  • Deponieverordnung
  • LAGA M 20
  • LAGA PN 98
  • VwV (exemplarisch für länderspezifische Regelungen)