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Neubau LKA in Hannover Mitte

Am Standort des Landeskriminalamtes Niedersachsen Am Waterlooplatz 11 in Hannover Mitte entsteht ab Sommer dieses Jahres der Erweiterungsbau für das Kriminaltechnische Institut (KTI). Hierfür muss eine Teilfläche des Parkplatzes, welcher rückwärtig an das bestehende Bürogebäude angrenzt, zurückgebaut werden. Der ehemalige Konferenzbereich sowie der alte Kantinenanbau mussten bereits weichen.

Im Rahmen der entstehenden Baugrube müssen insgesamt etwa 55.000 m³ Boden bewegt bzw. entsorgt werden. Diese Chargen müssen vor der Abfuhr abfallrechtlich deklariert und eingestuft werden, um entsprechend zugelassene Entsorgungsanlagen ansteuern zu können. Da baustellenseitig für derartige Mengen nicht genügend Platz zur Verfügung steht, um den Aushub auf Haufwerk zu setzten und anschließend zu beproben, soll die gesamte Kubatur vorab in-situ über Baggerschürfe beprobt und analysiert werden. Hierzu fanden bereits Ende vergangenen Jahres Abstimmungen statt. Dabei wurde unter Koordination der M&P Ingenieurgesellschaft mbH (M&P) zusammen mit der unteren Abfallbehörde der Region Hannover sowie dem Bauherrenvertreter vor Ort Art und Umfang der Vorabuntersuchung abgestimmt.

Im Ergebnis sollen insgesamt 24 große Baggerschürfe den anstehenden Boden aufschließen und horizontweise Probenentnahmen stattfinden. Aufgrund der großen Endtiefe der Baugrube müssen die Schüfe in zwei Ebenen stattfinden. Die erste Ebene, die bis in eine Tiefe bis drei Meter unter GOK reicht, ist bereits im März dieses Jahres beprobt worden. Die Ergebnisse werden dem Tiefbauunternehmen vor Baubeginn an die Hand gegeben. Anhand der Unterlagen können noch vor dem eigentlichen Baubeginn konkret Entsorgungsanlagen vertraglich gebunden werden, denn Menge und Belastungsklassen der Aushubchargen sind durch die Voruntersuchung bereits bekannt. Somit können die ca. 55.000 m³ unmittelbar nach dem Aushub zum Entsorger gefahren werden, was im gesamten Projekt viel Zeit, Geld und Platz spart.

Eine kleine Teilfläche wird dennoch als Bereitstellungsfläche für den Aushub vorgehalten. Schließlich bewegt man sich in den ersten zwei bis zweieinhalb Metern in der typischen Hannoveraner Auffüllung, die noch aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg stammt. Hier muss immer mit Überraschungen gerechnet werden. Somit können einzelne Chargen auch im Baufeld bereitgestellt und ggf. genauer untersucht werden.

Begleitet wird die gesamte Aushubmaßnahme ebenfalls durch die M&P, immer in enger Abstimmung mit der Abfallbehörde der Region.

Nicht zuletzt sind im Projekt wichtige neue Gesetzesgrundlagen zu berücksichtigen. So tritt zum ersten August 2023 die sogenannte Mantelverordnung und mit ihr die darin inkludierte Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Diese regelt die Untersuchung und abfallrechtliche Bewertung mineralischer Abfälle, wie hier den anstehenden Bodenaushub, und ersetzt die bisher gültige Mitteilung 20 (M20) der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Der Termin des in-Krafttretens der Verordnung fällt genau auf den Baubeginn des Projektes und erforderte auch hier genaue Absprachen mit der Überwachungsbehörde.