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Qualifizierte Entsorgung von Sedimenten aus Entwässerungsanlagen

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Qualifizierte Entsorgung von Sedimenten aus Entwässerungsanlagen

Regenwasserbehandlungsanlagen sind wesentlicher Bestandteil der Entwässerungssysteme von Fernstraßen. Das auf den Fahrbahnen und den zugehörigen Nebenanlagen anfallende Oberflächenwasser wird gefasst und den Anlagen zugeführt. Hier sedimentieren mit den Schwebstoffen auch die partikelgebundenen Schadstoffe. Die Schlämme aus den Sedimentationsanlagen weisen einen hohen Wassergehalt auf, der eine direkte Anlieferung auf einer Deponie unter Umständen ausschließt. Im Vorfeld der Entsorgung ist zu prüfen, ob der beabsichtigte Entsorgungsweg eine Schlammentwässerung erfordert und welches Verfahren für diese Vorbehandlung vorgesehen ist.

Um die Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten, sind die Absetzbereiche und Fließrinnen in den Regenbehandlungsanlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der wasserrechtlichen Zulassungsbescheide regelmäßig zu räumen. Bei den Sedimenten im Absetzbereich und in den Fließrinnen handelt es sich um Gemische mineralischer Komponenten, die straßentypische Verunreinigungen enthalten. Im Vorfeld einer Räumung sind daher die Ablagerungen in den Absetzbecken zu beproben und laboranalytisch zu untersuchen.

In Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen sind die Sedimente aus Entwässerungsanlagen einer der beiden Abfallarten zuzuordnen:

  • 17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
  • 17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält.

Die Abfallschlüssel gelten auch für die Sedimente aus Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten gemäß DIN 1999, wenn diese zur Regenwasserbehandlung genutzt werden.

Die Entnahmetechnik ist von der Bauweise und Zugänglichkeit der Entwässerungsanlagen abhängig. Anhaltspunkte liefert der bei der laboranalytischen Untersuchung festgestellte Trockensubstanzgehalt. Mit der Ausschreibung für die Räumung der Anlagen ist auf diese Besonderheit hinzuweisen. Um die für eine Deponierung erforderliche „Stichfestigkeit“ der Schlämme zu erzielen, ist in der Regel ein zusätzlicher Verfahrensschritt vorzusehen. Werden zur Konditionierung Zusatzstoffe, wie z. B. Kalk, eingesetzt, trägt die Massenmehrung zu einer Erhöhung der Entsorgungskosten bei. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Schlämme in speziellen Aufbereitungsfahrzeugen vor Ort zu entwässern. Auch Behandlungsanlagen für belastete Böden oder für industrielle Abwässer können für die Annahme geeignet sein.

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